Relative und absolute Fahrunsicherheit

Ab 0,3 Promille kann „relative Fahrunsicherheit“ oder -untüchtigkeit vorliegen. Hier ist entscheidend, dass weitere Anzeichen von Fahruntüchtigkeit auftreten. Beurteilt wird der Einzelfall und es können Beeinträchtigung der Reaktionsfähigkeit oder Wahrnehmungsfehler als Anhaltspunkte hinzugezogen werden.
Ab 1,1 Promille liegt zwingend „absolute Fahrunsicherheit“ vor, ohne dass ein gesonderter Nachweis von Fahrfehlern oder ähnlichem erforderlich ist. Siehe dazu die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 28.6.1990 (BGHSt 37,89).
Ab 1,6 Promille wird die Führerscheinstelle vor Neuerteilung der Fahrerlaubnis die Durchführung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) anordnen. In Bayern, Baden-Württemberg und Berlin wird die 1,1 Promille-Grenze angewendet.
Das sagt die Unfallstatistik 2018: 69,6 % der Pkw-Fahrer mit Angaben zum BAK-Wert, die unter Alkoholeinfluss an einem Unfall mit Personenschaden beteiligt waren, hatten zum Zeitpunkt der Blut- entnahme einen BAK-Wert von mindestens 1,1 Promille, das heißt, sie waren im Sinne der Rechtsprechung absolut fahruntüchtig. Fast jeder vierte der alkoholisierten Pkw- Fahrer hatte sogar einen Alkoholgehalt von mehr als 2,0 Promille im Blut.14
Die festgestellten BAK-Werte differieren auch nach dem Alter. So hatten „nur“ 10,2 % der 18- bis 24-jährigen alkoholisierten Pkw-Fahrer einen Blutalkoholwert von min- destens 2,0 Promille. Bei den 45- bis 54-jährigen alkoholisierten unfallbeteiligten Pkw-Fahrern waren es 28,3 %, die 2,0 und mehr Promille Alkohol im Blut hatten.15
Auch Radfahrer kann es treffen
Bei Radfahrerenden liegt der Grenzwert für die Annahme absoluter Fahruntüchtigkeit bei 1,6 Promille. Dieser Wert setzt sich zusammen aus einem Grundwert von 1,5 und einem Sicherheitszuschlag von 0,1 Promille. Auch Radfahrenden ist ab einem Blutalkoholwert von 1,6 Promille oder mehr ein medizinisch-psychologisches Gutachten aufzuerlegen. Ohne ein solches Gutachten kann das Führen eines Fahrzeuges, auch eines Fahrrades, verboten werden.
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14 Destatis: Unfälle unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln 2018, S. 13
15 ebd.