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Alkoholeinfluss auf das Fahrverhalten

Die Auswirkungen von Alkohol sind individuell sehr unterschiedlich und lassen eine eindeutige Zuordnung ganz bestimmter Wirkungen zu ganz bestimmten Promillezahlen nicht zu. Die Alkoholwirkung auf den einzelnen Menschen hängt unter anderem von der Höhe der Blutalkoholkonzentration, der Trinkzeit, dem Körpergewicht, der Magenfüllung und der körperlichen Konstitution und Verfassung ab.

Unabhängig von bestimmten Promillewerten steht fest, dass Alkohol bereits in einem sehr frühen Trinkstadium schwere körperliche Beeinträchtigungen nach sich zieht. Je höher der Alkoholspiegel, desto geringer die Leistungsfähigkeit. Wissenschaftliche Studien ergaben folgenden Zusammenhang zwischen dem Grad der Alkoholisierung und dem Leistungsvermögen:

Ab 0,2 bis 0,3 Promille ist die Informationsübermittlung im Gehirn beeinträchtigt:

  • Konzentration, Koordinationsvermögen und Reflexe lassen nach
  • Entfernungen werden falsch eingeschätzt
  • das Sehvermögen sinkt
  • Sorglosigkeit und Risikobereitschaft wachsen

Ab 0,6 bis 0,7 Promille treten folgende Leistungsstörungen im gesamten Organismus auf. Beeinträchtigungen der Sinnesphysiologie können nicht durch erhöhte Aufmerksamkeit ausgeglichen werden, da diese mitbetroffen ist:

  • Orientierung im Raum ist gestört: Distanzen zu Objekten werden falsch eingeschätzt
  • Geschwindigkeit wird stark unterschätzt
  • Gleichgewichtssinn ist beeinträchtigt: Kurvenfahrfehler
  • Sehvermögen ist gestört: Bewegungsunschärfe, Blickfeld um 25 % reduziert
  • Hörvermögen ist eingeschränkt
  • Anpassung an Lichtveränderungen verändert sich: Blendempfindlichkeit
  • Reaktionszeit verdoppelt sich
  • Motorik ist gestört
  • Ablenkbarkeit steigt, Aufmerksamkeitsspanne sinkt
  • Bewegungsdrang, Leichtsinn, Sorglosigkeit nehmen zu
  • Enthemmung und Euphorisierung oder evtl. Reizbarkeit setzen ein
  • subjektives Gefühl gesteigerter Leistungsfähigkeit ist verbunden mit einer tatsächlichen (objektiven) Leistungseinschränkung

Ab 1,0 bis 1,1 Promille sind gravierende Vergiftungserscheinungen physiologisch erwiesen. Bei diesem Wert gibt es niemanden, bei dem keine relevanten Funktionsstörungen auftreten.

 

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