Alkoholnachweis
Alkohol lässt sich über die Untersuchung einer Blutprobe oder der Atemluft nachweisen. Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit und zur abschließenden Verdachtsgewinnung ist die Polizei bei einer Kontrolle gehalten, zunächst einen Vortest mittels Atemalkohol-Testgerät durchzuführen. Damit soll ausgeschlossen werden, dass beispielsweise der festgestellte Alkoholgeruch in der Atemluft nur auf einer ganz geringen Konsummenge beruht, die rechtlich unbedenklich ist.
Die Alkoholkonzentration ist in der Atemluft niedriger als im Blut. Zwei Liter ausgeatmete Luft enthalten (bei 34 Grad Celsius) etwa so viel Alkohol wie ein Kubikzentimeter Blut. Die Atemalkoholkonzentration (AAK) wird in Milligramm Ethanol je Liter Atemluft (mg/l) angegeben. Die Blutalkoholkonzentration (BAK) ist die Ethanolmenge in Gramm je Liter Blut (g/l) und wird in Promille (‰) angegeben.
Eine AAK von 0,25 mg/l entspricht also einer BAK von 0,5 Promille.
Eine direkte Konvertierung von gemessenen Werten ist bei einem gerichtsverwertbaren Test nicht üblich. Stattdessen heißt es in § 24a des Straßenverkehrsgesetzes: „Ordnungswidrig handelt, wer im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 ‰ oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt.“
Lässt der Vortest eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a des Straßenverkehrsgesetzes oder eine Straftat (z.B. absolute Fahruntüchtigkeit) erwarten, wird eine Bestätigungsanalyse per Atemalkoholmessung oder Blutprobe angefordert.
Blutentnahme oder Atemalkoholmessung?
Eine Blutentnahme zur Feststellung der Blutalkoholkonzentration bedarf gemäß § 81a Abs. 2 StPO einer richterlichen Anordnung. Aufgrund der Abbaugeschwindigkeit von Alkohol wird weitgehend angenommen, dass in der Regel eine Gefährdung des Untersuchungserfolges durch Verzögerung (Gefahr im Verzug) gegeben ist. Sind Richter oder Richterin nicht erreichbar, dürfen Staatsanwaltschaft oder die ermittelnden Polizeibeamtinnen bzw. -beamten die Anordnung direkt treffen und die Blutentnahme durch einen Arzt oder eine Ärztin veranlassen.
Seit dem 1. Mai 1998 darf auf eine Blutprobe verzichtet werden, wenn die kontrollierte Person stattdessen der Atemalkohol-Messung zustimmt und der dort ermittelte Messwert im Bereich der relativen Fahruntüchtigkeit liegt, d.h. unter 1,1 Promille. Im Weigerungsfall oder bei darüber liegenden Promillewerten ist eine Blutentnahme notwendig.
Die Messung der Atemalkoholkonzentration darf ausschließlich mit einem sogenannten „beweissicheren“ Messgerät erfolgen. Ein solches Gerät muss zwei unterschiedliche Messsysteme besitzen, um Fehlmessungen und eventuelle Fremdstoffe erkennen und ausschließen zu können. In einem Messzyklus wird jedes der beiden Systeme einmal angewendet.13
Verfahren zur Bestimmung der Atemalkoholkonzentration
Um den Grad der Intoxikation über die Atemluft zu messen, gibt es unterschiedliche Verfahren. Im Jahr 1953 ging erstmals in Deutschland ein Alcotest-Röhrchen in Serienfertigung. Das Prinzip dient bis heute als Vortest, um bei Verkehrskontrollen einen ersten Anhaltspunkt zu gewinnen. In den Röhrchen befinden sich Schwefelsäure und gelbes Kaliumdichromat. Zusammen mit Ethanol aus der Atemluft reagieren sie zu Acetaldehyd und dreiwertigem grünem Chrom. Intensität und Ausdehnung der Verfärbung geben Auskunft über die Ethanolkonzentration.
Für die Evidentialmessung („beweissicher“) hingegen haben sich zwei andere Methoden durchgesetzt. Beide werden auf eine Temperatur der ausgeatmeten Luft von 34°C bezogen. Der Hintergrund: Bei höherer Körpertemperatur verdampft in der Lunge mehr Alkohol aus dem Blut in die Lungenluft. Je wärmer die ausgeatmete Luft ist, desto höher ist also die Alkoholkonzentration darin. In Deutschland erfassen Sensoren im Messgerät deshalb die Atemtemperatur und beziehen sie in die Berechnung des AAK-Ergebnisses ein. Der Einfluss von Atemtechniken, z.B. Hyperventilieren, die eine Veränderung der Mundraum- und damit der Atemtemperatur zur Folge hätten, kann somit beseitigt werden.
Messung mittels infrarot-optischen Sensors
Eine Lichtquelle im Gerät sendet Licht verschiedener Wellenlänge (Farbe) im infraroten, für das menschliche Auge nicht sichtbaren Spektralbereich aus. Das Licht fällt durch zwei Fenster, zwischen denen die Atemluft hindurchgeführt wird. Es passiert ein Interferenzfilter, das nur für eine bestimmte Wellenlänge durchlässig ist. Ein Detektor misst die Intensität des ankommenden Lichts und gibt ein entsprechendes Signal an die Elektronik aus.
Befindet sich zwischen den beiden Fenstern beispielsweise ethanolhaltige Atemluft, absorbiert das Ethanol eine bestimmte Wellenlänge des Lichtes und der Detektor übermittelt eine andere Signalstärke. Je stärker die Alkoholkonzentration ist, desto schwächer das Signal.
Coulometrische Messung mittels elektrochemischen Sensors
Eine Luftprobe genau festgelegten Volumens wird zu einem elektrochemischen Sensor im Gerät geführt. Im Sensor befindet sich eine mit Elektrolyt getränkte Membran, die die Messelektrode und die Gegenelektrode trägt. In der Atemluft enthaltener Alkohol wird elektrochemisch an der Katalysatorschicht der Messelektrode oxidiert. Elektronen, die bei dieser Reaktion frei werden, werden über Anschlussdrähte als Strom von der Geräteelektronik registriert. Der Sensor reagiert nur mit Alkoholen. Aceton etwa, das unter anderem in der Atemluft von Diabetikern vorkommt, kann das Messergebnis nicht verfälschen.
Mundalkohol
Nimmt der Proband oder die Probandin kurz vor der Messung der Atemalkoholkonzentration weiteren Alkohol zu sich (etwa Mundspray), würde der Atemalkoholgehalt kurzzeitig ansteigen. Durch die Alkoholaufnahme über den Speichel oder durch Resorption im Körper geht dieser Anstieg jedoch innerhalb weniger Minuten zurück.
Alkolocks
Eine Alkohol-Zündschlosssperre, auch Alkohol-Interlock oder Alkohol-Wegfahrsperre, verbindet ein Handgerät zur Atemalkoholmessung mit einer Wegfahrsperre im Kraftfahrzeug. Liegt der durch das Handgerät ermittelte Atemalkoholgehalt über einem festgelegten Grenzwert, blockiert die Alkolock-Elektronik den Startstrom und der Motor kann nicht gestartet werden.
Der Sensor im Handgerät besteht aus einer Mini-Brennstoffzelle, die nur auf Ethanol reagiert. Ergebnisse, Datum und Uhrzeiten der Tests können gespeichert werden.
Ein nachträglicher Einbau ist für fast alle Kraftfahrzeuge möglich. Die Kosten betragen in Deutschland zwischen 1.000 und 2.000 Euro.
Nach Angaben der Europäischen Kommission sind Alkolocks bei alkoholauffälligen Fahrern hinsichtlich der Rückfälligkeit wesentlich effektiver als herkömmliche Maßnahmen wie Führerscheinentzug oder Bußgelder.
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13 DIN VDE 0405-1, DIN VDE 0405-2