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Promillegrenzen in Europa

Fahren unter Alkoholeinfluss ist eine der vier Hauptursachen für Todesfälle im europäischen Straßenverkehr, neben nicht angepasster Geschwindigkeit, Vernachlässigen der Gurtpflicht und Ablenkung. „Nur“ 1,5 bis 2 Prozent aller gefahrenen Kilometer werden von Fahrerinnen und Fahrern mit unzulässiger Blutalkoholkonzentration zurückgelegt, doch ein Viertel aller Verkehrstoten in der EU werden auf Alkoholkonsum zurückgeführt. 2021 kamen rund 5.000 Menschen bei alkoholbedingten Verkehrsunfällen auf europäischen Straßen ums Lebend15.

In der EU gibt es keinen allgemeingültigen Promillegrenzwert. Die Empfehlung der Kommission (C 48/02) vom 17. Januar 2001 über die maximal zulässige Blutalkoholkonzentration (BAK) bei Kraftfahrenden gibt einen Grenzwert von 0,5 Promille vor.

In der Praxis hat sich die 0,5-Promillegrenze durchgesetzt. An der 0,8-Promillegrenze halten bislang noch zwei europäische Länder fest: Großbritannien und Liechtenstein.

Besonders hoch liegen die Bußgeldsätze in Dänemark (bis zu 1 Monatsnettoverdienst) und Schweden (ab 40 Tagessätze).

Land Promille­grenze in ‰ Besondere Promille­grenzen Bußgeld in €
Belgien0,50,2 für Berufskraftfahrendeab 180 bis 11.000
Bosnien-Herzegowina0,30,0 für Bus- und Lkw-Fahrer, junge Fahrer oder Fahranfänger (unter 21 Jahre oder bis 3 Jahre Fahrpraxisbis 512
Bulgarien0,5Neinab 205 bis 1.020
Dänemark0,5NeinPromillewert x Nettomonats­einkommen
Deutschland0,50,0 für Berufskraftfahrende und für Fahranfänger in der Probezeit oder unter 21 Jahrenab 500
Estland0,2Neinab 385 bis 1.150
Finnland0,5Neinab 15 Tagessätzen
Frankreich0,50,2 für Busfahrer und Fahranfängerab 135
Griechenland0,50,2 für Fahranfänger mit weniger als 2 Jahren Fahrpraxis, Fahrer von Nutz- und Geschäftsfahrzeugen, Motorradfahrerab 200
Großbritannien0,8Neinunbegrenzt
Irland0,50,2 für Fahranfänger und Berufskraftfahrendeab 200
Island0,5Neinab 430
Italien0,50,0 für Berufskraftfahrende und für Fahranfänger ab 530
Kroatien0,50,0 für Berufskraftfahrende und für Fahrer bis 24 Jahre ab 95
Lettland0,50,2 für Personen, die ihren Führerschein noch keine zwei Jahre besitzenab 215
Liechtenstein0,5Neinab 370
Litauen0,40,0 für Berufskraftfahrende und Personen, die ihren Führerschein noch keine zwei Jahre besitzenab 290
Luxemburg0,50,2 für Berufskraftfahrende und Personen, die ihren Führerschein noch keine zwei Jahre besitzenab 100
Malta0,50,2 für Berufskraftfahrende und Fahranfängerab 465
Mazedonien0,50,0 für Berufskraftfahrendeab 250
Montenegro0,30,0 für Berufskraftfahrendeab 60
Niederlande0,50,2 für Personen, die ihren Führerschein noch keine fünf Jahre besitzen und Fahrende von Kleinkrafträdern unter 24 Jahrenab 325
Norwegen0,2Neinab 770
Österreich0,50,1 für Berufskraftfahrende und für Personen in der Probezeit
0,8 für Radfahrer
ab 300
Polen0,2Neinab 145
Portugal0,50,2 für Berufskraftfahrende und Fahranfängerab 250
Rumänien0,0Neinab 130
Schweden0,2Neinab 40 Tagessätzen
Schweiz0,50,1 für Berufskraftfahrende und Fahranfängerab 520
Serbien0,50,0 für Berufskraftfahrende und Fahranfängerab 55
Slowakei0,0Neinab 150
Slowenien0,50,0 für Berufskraftfahrende und Fahranfängerab 300
Spanien0,50,3 für Personen, die ihren Führerschein noch keine zwei Jahre besitzen, Fahrer von Kfz mit mehr als 8 Sitzplätzen sowie Berufskraftfahrendeab 500
Tschechien0,0Neinab 100
Türkei0,50,0 für Fahrer von (sämtlichen) Gespannen, Lkw und Bussenab 215
Ungarn0,0Neinbis 970
Weißrussland0,30,0 für Berufskraftfahrendeab 10
Zypern0,50,2 für BerufskraftfahrendeTagessätze

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25 ETSC (2022): Progress in Reducing Dring-Driving and other Alcohol-related Road Deaths in Europe, S. 7 (https://etsc.eu/progress-in-reducing-drink-driving-and-other-alcohol-related-road-deaths-in-europe/)

 

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