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Medizinisch-Psychologische Untersuchung

Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) kann angeordnet werden, wenn Bedenken gegen die Erteilung einer beantragten Fahrerlaubnis bestehen oder die Entziehung der Fahrerlaubnis in Frage kommt.

Die Grundsätze für die Durchführung der Untersuchung und die Erstellung der Gutachten sind in der Fahrerlaubnis-Verordnung in Anlage 15 zu § 11 Abs. 5 FeV gesetzlich festgelegt. Gutachten müssen danach so erstellt sein, dass sie – auch für den Betroffenen – nachvollziehbar und nachprüfbar sind.

Die MPU besteht aus drei Teilen:

  • Gesundheitscheck beim Arzt: liegen Anzeichen für regelmäßigen und starken Alkoholkonsum vor, zum Beispiel erhöhte Leberwerte?
  • Computertest zur Überprüfung von Reaktion, Wahrnehmung und Konzentration
  • Gespräch mit dem Verkehrspsychologen

Die Kosten für eine Untersuchung bestimmt die jeweilige MPU-Stelle. Der ADAC nennt zur groben Orientierung rund 350 bis 750 Euro. Für Haaranalysen muss mit 200 bis 300 Euro gerechnet werden, für Urinuntersuchungen kommen mindestens 100 Euro hinzu. Die Kosten muss die untersuchte Person übernehmen.24

Ein Verzeichnis von MPU-Begutachtungsstellen in Ihrer Nähe finden Sie hier:

https://www.bast.de/DE/Verkehrssicherheit/Qualitaetsbewertung/Begutachtung/Unterseiten/Liste-PLZ.html?nn=1846506

 

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24 https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/mpu/ablauf/#wie-teuer-ist-eine-mpu

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